Kauf oder Gebot rückgängig machen
Ein Kauf und ein Gebot sind verbindlich. Trotzdem gibt es Situationen, in denen beide Seiten dasselbe wollen: der Artikel geht kaputt, du hast dich bei der Zahl vertippt, ihr einigt euch anders. Dafür gibt es geregelte Wege — allerdings keinen Knopf, mit dem sich eine Seite allein aus einem Vorgang löst.
Einen Kauf einvernehmlich beenden
Solange die Übergabe noch nicht bestätigt ist, könnt ihr einen Kauf gemeinsam auflösen — ohne Nachteil für irgendjemanden.
- Du schlägst es vor und schreibst kurz, was passiert ist. Die Gegenseite sieht genau diesen Text und entscheidet danach.
- Sagt sie Ja, wird storniert: die Gebühr entfällt und das Inserat ist wieder verfügbar. Es gibt keine Bewertung und keinen Vermerk gegen eine der beiden Seiten.
- Sagt sie Nein, läuft der Kauf unverändert weiter — und dabei bleibt es: ein zweiter Vorschlag ist nicht vorgesehen. Wer nicht auflösen will, soll das einmal sagen müssen und nicht immer wieder. Die Gegenseite kann danach weiterhin selbst einen Vorschlag machen; das ist ihre Entscheidung, kein Nachfassen.
Du findest es in Meine Käufe beziehungsweise in Eingehende Verkäufe, direkt beim betreffenden Vorgang. Beide Seiten werden zusätzlich per E-Mail informiert.
Wenn beim Versand schon bezahlt wurde
Hast du beim Versandkauf bereits bezahlt, liegt dein Geld treuhänderisch beim Zahlungsdienstleister. Dann bieten wir diesen Weg nicht an — und das ist zu deinem Vorteil: ein stilles Storno liesse den Betrag verwaist stehen. Die Auflösung läuft in diesem Fall über den Käuferschutz, wo das Geld abgesichert ist und geregelt zurückfliesst.
Der Knopf fehlt dort deshalb ganz. Bei Abholung und beim unbezahlten Versand steht er wie gewohnt zur Verfügung.
Gebot: wenn das Inserat nachträglich ergänzt wurde
Ab dem ersten Gebot kann ein Verkäufer sein Inserat nicht mehr umschreiben. Er kann nur noch einen mit Datum gekennzeichneten Nachtrag anhängen oder Bilder nachreichen — und darüber werden alle Bieter benachrichtigt.
Erscheint dir das Produkt dadurch weniger wert, kannst du beantragen, von deinem Gebot entbunden zu werden. Der Antrag verlangt eine Begründung und wird von Hand geprüft; bis zum Entscheid bleibt dein Gebot bindend. Du siehst in der Bildergalerie markiert, welche Bilder nach deinem Gebot dazugekommen sind.
Wurde nach deinem Gebot nichts ergänzt, gibt es diesen Antrag nicht — ein Rücktritt aus blosser Reue ist damit ausgeschlossen.
Gebot: im Einvernehmen mit dem Verkäufer
Auch ohne Nachtrag kannst du fragen — etwa nach einem Zahlendreher. Hier entscheidet der Verkäufer: er sieht deine Begründung und antwortet mit Ja oder Nein. Ein Nein beendet die Sache sofort, dein Gebot bleibt bestehen.
Sagt er Ja, streicht Fundort das Gebot — nicht er selbst. Das klingt umständlich, hat aber einen Grund: könnte ein Verkäufer Gebote eigenhändig entfernen, liessen sich Auktionen über ein zweites Konto gefahrlos hochtreiben.
Den Stand deiner Anfrage siehst du in Meine Gebote und auf der Auktionsseite.
Was nicht geht
- Einseitig aussteigen. Es gibt keinen Weg, bei dem eine Seite allein entscheidet. Auch den eigenen Vorschlag kann niemand selbst bestätigen.
- Es sich anders überlegen. Ein Gebot zurückziehen, weil du es dir anders überlegt hast, ist nicht vorgesehen — dafür ist ein Gebot da.
- Nach der Übergabe. Ist der Vorgang abgeschlossen, ist er abgeschlossen. Bei Mängeln greifen Gewährleistung und, beim Versandkauf, der Käuferschutz.
- Einfach nicht erscheinen. Wer den Termin verstreichen lässt, riskiert eine negative Bewertung und bei Wiederholung eine Sperre. Der einvernehmliche Weg kostet dich zwei Sätze und hat keine dieser Folgen.
